Rheinisches Fischerfest 2021 abgesagt

Liebe Freundinnen und Freunde des Gernsheimer Fischerfestes,

sehr geehrte Damen und Herren,

nach Abwägung aller Tatsachen und gesetzlicher Bestimmungen sahen wir – schweren Herzens – keine andere Möglichkeit als das 72. Rheinische Fischerfest 2021 abzusagen.
Die Entscheidung erfolgte im Einvernehmen mit der Stadt Gernsheim.

Die sogenannte „Bundes-Notbremse“ des Infektionsschutzgesetzes verbunden mit der hessischen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung lassen bis auf weiteres keine Großveranstaltungen zu.

Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage ist es daher nicht möglich das Fest in der von uns gewünschten und von Ihnen als Festbesucher erwarteten Art und Weise umzusetzen.
Bevor es nun von der Planungs- in die Umsetzungsphase gehen würde, mussten wir uns zu diesem Schritt entscheiden.
Ein „Fischerfest light“ wäre keine Alternative.

War die Absage 2020 der Pandemie geschuldet, liegt der Grund für die Absage in diesem Jahr im Versagen der Politik und der stattlichen Organe, insbesondere auf Bundes- und Landesebene.
Die Politik hat im Jahr 2020 wertvolle Wochen und Monate verstreichen lassen, ohne sich wirksam und vor allem effektiv um die Eindämmung der Pandemie zu kümmern.
Es gibt bis heute keine klare Teststrategie, Impfstoff wurde zu spät und zu wenig bestellt, das Impfen schlecht organisiert. So stehen wir heute vor der Situation, dass die Inzidenzen zwar sinken,
aber immer noch viel zu hoch sind, die Intensivstationen an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen und Impfungen und Testungen nicht den gewünschten Erfolg zeigen.

Aktuell sind in Hessen verschiedene Verordnungen in Kraft, die uns als Veranstalter und den Beschickern keine Perspektive für die Durchführung einer Großveranstaltung wie dem Rheinischen Fischerfest geben.
Dazu gehören Zusammenkünfte im öffentlichen Raum mit höchstens fünf Personen aus zwei Haushalten sowie Alkoholverbot im öffentlichen Raum.
Wie lange diese Verordnungen noch Bestand haben werden, kann und will kein Amt sagen.

Zur Durchführung einer Veranstaltung in der Größenordnung des Rheinischen Fischerfestes ist eine gewisse Vorlaufzeit und Planungssicherheit sowohl beim Veranstalter als auch bei den Beschickern erforderlich.
Die Kosten für die Planung und Durchführung einer Veranstaltung sind beiderseits enorm, die Wahrscheinlichkeit in gewohntem Umfang Geld verdienen zu können eher gering.

Zusammenfassend die drei Hauptgründe, die letztlich zur Absage geführt haben:

  • Wirtschaftlichen Schaden durch eine späte Absage oder ein spätes Verbot sowohl von uns als Veranstalter als auch von den Beschickern abzuwenden
  • die Marke „Rheinisches Fischerfest Gernsheim“ vor Schaden zu bewahren, etwa durch ein Super-Spreader-Ereignis
  • die Nichtumsetzbarkeit der Abstandsregeln, der Maskenpflicht sowie der Kontrolle von Impfausweisen bzw. Corona-Tests

Die Entscheidung war für uns nicht einfach, letztlich jedoch unumgänglich.

Wir freuen uns schon jetzt das Rheinisches Fischerfest Gernsheim 2022 vorbereiten und dann gemeinsam mit Ihnen feiern zu können.
Termin: 4. bis 8. August 2022

Verlieren Sie bitte nicht die Zuversicht, kommen Sie gut durch diese schwierige Zeit und vor allem bleiben Sie gesund!

Es grüßen Sie herzlichst

Michael Schäfer                Heiko Adler
Geschäftsführer                Geschäftsführer

Rheinisches Fischerfest 2020 abgesagt

Nach dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten vom 15.04.2020, sind Großveranstaltungen mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt. Aus diesem Grund wird das Rheinische Fischerfest in diesem Jahr nicht stattfinden.