Haus- und Festordnung

Mit dem Betreten des Festplatzes erkennen Besucher und Besucherinnen diese Hausordnung an:

  1. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht erlaubt. Nicht auf dem Festplatz erworbene Speisen und Getränke können konfisziert werden.
  2. Wir behalten uns die Stichprobenkontrolle von Rucksäcken, Taschen und anderen Behältnissen vor.
  3. Personen, die durch ihr Verhalten die Sicherheit der Besucher oder die Ordnung der Veranstaltung gefährden, können mit einem Hausverbot belegt werden.
  4. An Jugendliche unter 16 Jahren und stark alkoholisierte Personen wird kein Alkohol ausgeschenkt.
  5. Die Verteilung von Werbemitteln jeglicher Art und das Anbringen von Plakaten, sowie das Betteln und Hausieren ist auf dem gesamten Festgelände untersagt.
  6. Jeder Besucher stimmt mit dem Betreten des Festplatzes der Veröffentlichung von auf dem Festgelänge gemachten Bild- und Tonaufnahmen zu und verzichtet explizit auf das „Recht am eigenen Bild“.
  7. Das Mitführen und Konsumieren von Cannabis oder Cannabishaltigen Substanzen ist auf dem gesamten Festgelänge verboten.
  8. Das Mitführen von Fahrrädern, E-Scootern oder ähnlichem ist untersagt.
  9. Das Führen von Waffen und Messern ist nach §42 Abs (1) WaffG untersagt.
  10. Die Überwachung und Durchsetzung vorstehender Anordnungen erfolgt durch beauftragtes Sicherheitspersonal, Mitglieder des Festausschusses sowie Ordnungsbehörden.