Haus- und Festordnung

Mit dem Betreten des Festplatzes erkennen Besucher und Besucherinnen diese Hausordnung an:

  1. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht erlaubt. Nicht auf dem Festplatz erworbene Speisen und Getränke können konfisziert werden. 

2. Wir behalten uns die Stichprobenkontrolle von Rucksäcken, Taschen und anderen Behältnissen vor. 

3. Personen, die durch ihr Verhalten die Sicherheit der Besucher oder die Ordnung der Veranstaltung gefährden, können mit einem Platzverweis belegt werden. 

4. An Jugendliche unter 16 Jahren und stark alkoholisierte  Personen wird kein Alkohol ausgeschenkt.

5. Die Verteilung von Werbemitteln jeglicher Art und das Anbringen von Plakaten sowie das Betteln und Hausieren ist auf dem gesamten Festgelände untersagt.

6. Jede/r Besucher/in stimmt mit dem Betreten des Festplatzes der Veröffentlichung von auf dem Festgelände gemachten Bild- und Tonaufnahmen zu und verzichtet explizit auf das „Recht am eigenen Bild“.

7. Die Überwachung und Durchsetzung vorstehender Anordnungen erfolgt durch beauftragtes Sicherheitspersonal, Mitglieder des Festausschusses sowie Ordnungsbehörden.

8. Das Mitführen und Konsumieren von Cannabis oder Cannabishaltigen  Substanzen ist auf dem gesamten Festgelände verboten.