Mit dem Betreten des Festplatzes erkennen Besucher und Besucherinnen diese Hausordnung an:
- Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht erlaubt. Nicht auf dem Festplatz erworbene Speisen und Getränke können konfisziert werden.
- Wir behalten uns die Stichprobenkontrolle von Rucksäcken, Taschen und anderen Behältnissen vor.
- Personen, die durch ihr Verhalten die Sicherheit der Besucher oder die Ordnung der Veranstaltung gefährden, können mit einem Hausverbot belegt werden.
- An Jugendliche unter 16 Jahren und stark alkoholisierte Personen wird kein Alkohol ausgeschenkt.
- Die Verteilung von Werbemitteln jeglicher Art und das Anbringen von Plakaten, sowie das Betteln und Hausieren ist auf dem gesamten Festgelände untersagt.
- Jeder Besucher stimmt mit dem Betreten des Festplatzes der Veröffentlichung von auf dem Festgelänge gemachten Bild- und Tonaufnahmen zu und verzichtet explizit auf das „Recht am eigenen Bild“.
- Das Mitführen und Konsumieren von Cannabis oder Cannabishaltigen Substanzen ist auf dem gesamten Festgelänge verboten.
- Das Mitführen von Fahrrädern, E-Scootern oder ähnlichem ist untersagt.
- Das Führen von Waffen und Messern ist nach §42 Abs (1) WaffG untersagt.
- Die Überwachung und Durchsetzung vorstehender Anordnungen erfolgt durch beauftragtes Sicherheitspersonal, Mitglieder des Festausschusses sowie Ordnungsbehörden.


