Bewerbung 2025

75. Rheinisches Fischerfest

in Gernsheim/Rhein

www.rheinisches-fischerfest.de

vom 31. Juli bis 4. August 2025

mit Markt für gewerbliche Aussteller und Markthändler sowie Schmuck und Kunsthandwerk.

Bewerbungen von erstklassigen, modernen Geschäften aller Art werden schriftlich per Bewerbungsbogen erbeten an:

Rheinisches Fischerfest Gernsheim GmbH

Postfach 12 14
64574 Gernsheim

oder per email an
Bewerbung@Fischerfest-Gernsheim.de

Bewerbungsschluss: 01. Dezember 2024

Die Bewerbung per Bewerbungsformular (Webseite) muss zwingend enthalten:

  1.  Vor- und Zuname bzw. genaue Firmenbezeichnung mit Anschrift des Hauptwohn- oder Geschäftssitzes (keine Postfachadressen) und alle Rufnummern unter denen Sie zuverlässig erreichbar sind. Bei mehreren Betriebsinhabern sind diese Angaben für alle Personen zu machen.
  2. Genaue Bezeichnung des Betriebes sowie aller angebotenen Waren (Artikel) oder Leistungen. Allgemeine Angaben, wie z.B. „Geschenkartikel“, „Mode“, „Accessoires“ etc. reichen nicht aus.
  3. Benötigte Platzgröße des Betriebes im betriebsbereiten Zustand (Breite, Tiefe, Höhe über alles, d.h. inkl. Vordächer, Klappen, blinder Fronten usw.)
  4. Notwendige Ver- und Entsorgungsanschlüsse sowie der Strombedarf in kW (Licht- bzw. Kraftstrom).
  5. Anzahl und Größe der mitgeführten Wohn-, Pack-, Küchen-, Kühl- und Versorgungswagen sowie aller weiteren mitgeführten Fahrzeuge. Daneben ist anzugeben, welche der vorgenannten Wagen oder Fahrzeuge unbedingt zur Herstellung der Betriebsbereitschaft oder –sichtbarkeit direkt am Geschäft abgestellt werden müssen.
  6. Daneben benötigen wir noch:
    – Aussagekräftige Fotos des Betriebs zum Zeitpunkt der Bewerbung
    – Grundrisspläne des Geschäfts mit Angabe aller Stützen
    – Kopie der gültigen Reisegewerbekarte
    – Nachweis einer rechtsgültigen und ausreichenden Haftpflichtversicherung
    – Gewerbesitz, Steuernummer und zuständiges Finanzamt

Die Bewerbungen begründen keinen Rechtsanspruch auf Zulassung oder Zuweisung eines bestimmten Platzes. Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Zulassungen ergehen schriftlich in Vertragsform. Mündliche Absprachen sind nicht rechtsverbindlich. Absagen werden nicht gesondert mitgeteilt. Eine Haftung, dass die Veranstaltung tatsächlich oder zu dem angegebenen Termin stattfindet, wird nicht übernommen.

„Rheinisches Fischerfest und das Symbol „Mädchen auf Fisch“ sind eingetragene Warenzeichen.